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Streitfall / Eigentumsrechte erzwingen ökologischen Unsinn Zisterne muss wieder raus Fristen versäumt: trotz öffentlicher Förderung konnte Richter nicht anders entscheiden Die Zisterne muss wieder ausgebaut werden. So hat es der Haller Amtsrichtere René Stadtmüller in einem Zivilverfahren entschieden. Dabei hatte ein Bürger von Michelfeld, einer 5000 Einwohner-Gemeinde im direkten Umfeld von Schwäbisch Hall, die Zisterne im Garten einbauen lassen, um "Gutes zu bewirken": ökologisch richtige Wasser- und ökonomisch sinnvolle Gelderparnis mittels einer öffentlich geförderten Investition. Ernst-Walter Hug Michelfeld. "Das belastet schon, wenn man solch einen rechtlichen Streit im Haus, und ständig mit Anwälten und Behörden zu tun hat", sagt der Michelfelder, der einst als DDR-Bürger wegen seines Ausreiseantrages 14 Monate in Cottbus im Gefängnis der Staatssicherheit eingesperrt war. Hatte er sich nicht hier im Westen eine neue, allseits geachtete Existenz aufgebaut? Er hat sich eine Eigentumswohnung gekauft, hat einen guten Job, von dem er denkt, dass er ihn akkurat erledigt. Durch seine öffentliche Arbeit er ist bei der Gemeinde angestellt kennen ihn viele, wissen wie er denkt, wie er arbeitet, wie er lebt. "Ich denke schon, dass ich in der Gemeinde einen guten Ruf habe", sagt er, wie um zu beweisen, dass er kein "Streithansel" ist, der Ärger mutwillig provoziert. Um diese 7,5 Kubikmeter fassende Zisterne (rechts)geht der Streit. Der ökologisch sinnvolle Sammelbehälter für Regenwasser, dessen Einbau unter den Rasen die Gemeinde Michelfeld mit 300 Euro gefördert hatte, muss nun wieder ausgebaut werden. Zu sehen ist von dem großen Regenwasserbehälter (links) nur ein Schachtdeckel im Rasen, der zudem noch während des Sommers mit einer großen Kübelpflanze abgedeckt wurde. Foto Hug Seit mehr als zwei Jahren geht jetzt sein Streit um eine
Zisterne, die er im Garten hat einbauen lassen. Sein Fehler Nummer eins:
er hatte vor dem Einbau keinen der anderen Eigentümer im Haus gefragt,
in der irrigen Annahme, sein Sondernutzungsrecht des Rasenstücks
samt selbst bepflanzter Böschung vor dem Panoramafenster seines
Wohnzimmers begründe auch ein freies Verfügungsrecht über
den Boden darunter. Der Paragraph 22 des Wohneigentumsgesetzes (WEG)
schreibt das einstimmige Ja der anderen Eigentümer
zwingend vor.
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